# Umbauen oder verkaufen? Das Familienhaus im Alter

> Bleiben und umbauen oder das Haus verkaufen: die Entscheidungshilfe mit Kostenvergleich, Grundstückgewinnsteuer, Ersatzbeschaffung und dem dritten Weg – verkaufen und wohnen bleiben.

- Quelle: https://sorgimmo.com/blog/umbauen-oder-verkaufen/
- Publiziert: 2026-06-30
- Sprache: Deutsch (Schweiz)
- Herausgeber: SorgImmo (ONLU AG, Cham) – https://sorgimmo.com

Es ist die Grundsatzfrage beim Wohnen im Alter, und sie lässt sich nicht pauschal beantworten: **Bleiben und umbauen, oder verkaufen und wechseln?** Als Faustregel gilt: Wenn Lage und Grundriss stimmen, ist der Umbau meist die günstigere und emotional leichtere Lösung – ein hindernisfreies Bad und ein Treppenlift kosten zusammen häufig weniger als Handänderung und Umzug. Wenn das Haus dagegen zu gross, zu abgelegen oder im Unterhalt zu aufwendig geworden ist, hilft kein Umbau. Entscheidend ist in beiden Fällen der Zeitpunkt: aus einer stabilen Situation heraus entscheiden, nicht nach einem Sturz.

## Welche Frage steht eigentlich zur Debatte?

Selten geht es um das Haus als solches. Es geht um vier Dinge, die sich unabhängig voneinander verändern:

- **Erreichbarkeit.** Wie weit sind Einkauf, Arzt, Post und Haltestelle – und wie gut geht das ohne Auto?
- **Zugänglichkeit.** Treppen, Schwellen, Badewanne, Kellerabgang zur Waschküche.
- **Unterhalt.** Garten, Dach, Heizung, Fassade. Was heute Freude macht, kann in zehn Jahren Last sein.
- **Grösse.** Ein Haus für vier Personen kostet auch dann für vier, wenn nur noch zwei darin wohnen.

Erst wenn Sie diese vier Punkte einzeln beurteilen, wird die Antwort klar. Ein zugängliches Haus an schlechter Lage lässt sich nicht umbauen. Ein schlecht zugängliches Haus mitten im Dorf sehr wohl.

## Was fürs Bleiben spricht – und was es kostet

Der stärkste Grund fürs Bleiben ist selten baulich: Es sind die Nachbarn, der Hausarzt, der Weg zum Coiffeur, die man im Schlaf kennt. Dieses Netz baut sich anderswo nur langsam wieder auf, und es ist im Alter mehr wert als ein moderner Grundriss.

Baulich sind die wirksamsten Massnahmen erstaunlich günstig: Haltegriffe, bessere Beleuchtung und der Abbau von Schwellen kosten wenig und verhindern die häufigsten Stürze. Der grosse Posten ist das Bad – der Ersatz einer Badewanne durch eine bodenebene Dusche liegt erfahrungsgemäss bei rund CHF 15 000 bis 30 000. Dazu kommen je nach Haus ein Treppenlift und breitere Türen. Welche Beiträge Sie dafür beantragen können und warum das Gesuch **vor** den Umbau gehört, steht auf der Themenseite [Altersgerecht umbauen](/altersgerecht-umbauen/).

Wichtig für die Finanzierung: Eine Aufstockung der Hypothek für den Umbau ist deutlich einfacher, solange Sie noch erwerbstätig sind. Nach der Pensionierung wird genau das zum Engpass – warum, erklärt der Ratgeber zur [Hypothek im Alter](/blog/hypothek-im-alter-tragbarkeit/).

## Was für den Verkauf spricht

Gegen das Bleiben spricht vor allem eines: laufende Kosten und Aufwand, die nicht mit dem Alter mitschrumpfen. Banken rechnen für Unterhalt und Nebenkosten pauschal **1 Prozent des Immobilienwerts pro Jahr** – bei einem Haus von CHF 1 000 000 also CHF 10 000. Diese Zahl ist kein Schätzwert für gute Jahre, sondern ein Durchschnitt über die Zeit, in dem Dach, Heizung und Fassade enthalten sind.

Dazu kommt: Wer lange im selben Haus wohnt, hat oft mehrere Bauteile, die gleichzeitig ans Ende ihrer Lebensdauer kommen. Eine Heizungssanierung mit 78 anzugehen, ist eine andere Übung als mit 55.

## Die Rechnung im Überblick

| | Bleiben und umbauen | Verkaufen und wechseln |
|---|---|---|
| Einmalige Kosten | Umbau, je nach Umfang | Handänderung, Umzug, Wohnungsauflösung |
| Laufende Kosten | Unterhalt rund 1 % des Werts pro Jahr | Miete oder Nebenkosten der kleineren Wohnung |
| Steuern | keine unmittelbaren | Grundstückgewinnsteuer, ggf. aufschiebbar |
| Soziales Umfeld | bleibt | muss neu aufgebaut werden |
| Aufwand | einmalig hoch, dann tiefer | hoch über mehrere Monate |
| Rückgängig zu machen | ja | nein |

Die letzte Zeile wird oft unterschätzt. Ein Umbau lässt sich später durch einen Verkauf ergänzen; ein Verkauf lässt sich nicht rückgängig machen.

## Wenn Sie verkaufen: die fünf Fehler, die im Alter besonders teuer sind

**Erstens der Angebotspreis.** Er ist die folgenreichste Einzelentscheidung im ganzen Verkauf. Ein zu hoher Preis schreckt passende Interessenten ab, das Inserat bleibt monatelang online und gilt irgendwann als «schwer verkäuflich» – am Ende wird oft unter dem ursprünglich erzielbaren Wert verkauft. Wie ein realistischer Preis zustande kommt, zeigt der Ratgeber zur [Immobilienbewertung vor dem Wechsel](/blog/immobilie-bewerten-vor-dem-wechsel/).

**Zweitens unvollständige Unterlagen.** Sie bremsen an zwei Stellen: Interessenten können nicht seriös prüfen, und die Bank der Käuferschaft gibt die Finanzierung nicht frei. Nach Jahrzehnten im selben Haus ist das Zusammensuchen aufwendiger als gedacht – beginnen Sie damit früh.

| Dokument | Wo erhältlich |
| --- | --- |
| Aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt Ihres Bezirks/Kantons |
| Katasterplan | Kantonales GIS-Portal oder Nachführungsgeometer |
| Grundrisse und Baupläne | Eigenes Baudossier, Architekt oder Bauamt |
| Gebäudeversicherungsnachweis | Kantonale Gebäudeversicherung |
| GEAK (Gebäudeenergieausweis) | Zertifizierte GEAK-Fachperson |
| Belege wertvermehrender Investitionen | Eigene Ablage – senken die Grundstückgewinnsteuer |
| Baubewilligungen für Um- und Anbauten | Gemeinde bzw. Bauamt |

**Drittens der Zeitdruck.** Ein Hausverkauf dauert von der Vorbereitung bis zur Handänderung meist **drei bis neun Monate**. Wer verkauft, weil die Alterswohnung schon zugesagt ist, verhandelt aus einer schwachen Position. Planen Sie rückwärts – und rechnen Sie die Wohnungsauflösung als eigenen Block dazu.

**Viertens die Grundstückgewinnsteuer.** Dazu gleich mehr.

**Fünftens: alles allein machen wollen.** Verkauf, Auflösung und Umzug fallen zeitlich zusammen. Das ist auch mit 45 viel. Beziehen Sie die Kinder früh ein und klären Sie, wer welchen Teil übernimmt – nicht erst, wenn der Notariatstermin steht.

## Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung

Beim Verkauf besteuern Kanton oder Gemeinde den Gewinn: die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbspreis plus wertvermehrenden Investitionen und dem Verkaufspreis. Die Höhe hängt von Kanton, Gewinn und Besitzesdauer ab.

Hier gibt es eine gute Nachricht für lange Eigentümerschaften: Kurze Haltedauern werden vielerorts mit Zuschlägen belegt, **lange mit Rabatten belohnt**. Wer dreissig Jahre im selben Haus gewohnt hat, zahlt deshalb oft weniger, als die reine Wertsteigerung vermuten lässt. Weil die Ermässigung in vielen Kantonen an Besitzesdauer-Schwellen hängt, kann es sich lohnen, einen Verkauf um einige Monate zu verschieben.

Drei Dinge helfen konkret:

1. **Belege für wertvermehrende Investitionen sammeln** – jede belegte Sanierung senkt den steuerbaren Gewinn. Auch ein altersgerechter Umbau kann dazugehören.
2. **Beim zuständigen Steueramt eine provisorische Berechnung verlangen**, bevor Sie inserieren.
3. **Ersatzbeschaffung prüfen.** Kaufen Sie mit dem Erlös wieder ein selbstbewohntes Eigenheim – auch eine kleinere Eigentumswohnung –, kann die Steuer aufgeschoben werden. Sie entfällt nicht, sondern wird gestundet. Die Bedingungen sind kantonal geregelt.

Grundlageninformationen zum Schweizer Steuersystem bietet die [Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV](https://www.estv.admin.ch).

## Der dritte Weg: verkaufen und wohnen bleiben

Zwischen Bleiben und Wechseln liegt eine Variante, die viele nicht auf dem Schirm haben: Sie verkaufen die Immobilie und lassen ein **Wohnrecht** oder eine **Nutzniessung** im Grundbuch eintragen. Das Eigentum geht über, Sie wohnen weiter.

Das kann innerhalb der Familie sinnvoll sein, wenn die Kinder das Haus ohnehin einmal übernehmen, oder gegenüber Dritten, wenn Kapital gebraucht wird. Der Kaufpreis fällt entsprechend tiefer aus, weil die Käuferschaft das Objekt vorerst nicht nutzen kann. Der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzniessung – und was beides steuerlich auslöst – steht im Ratgeber zum [Vererben einer Immobilie](/blog/immobilie-vererben-schweiz/).

## Fazit

- Beurteilen Sie Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Unterhalt und Grösse einzeln – die Antwort ergibt sich daraus, nicht aus dem Bauchgefühl.
- Stimmen Lage und Grundriss, ist der Umbau meist günstiger als der Wechsel und erhält das soziale Umfeld.
- Rechnen Sie für Unterhalt und Nebenkosten mit rund 1 Prozent des Immobilienwerts pro Jahr – unabhängig davon, wie viele Personen im Haus wohnen.
- Ein Verkauf dauert drei bis neun Monate; die Wohnungsauflösung kommt zeitlich obendrauf.
- Nach langer Besitzesdauer fällt die Grundstückgewinnsteuer oft moderater aus als befürchtet – und lässt sich mit einer Ersatzbeschaffung aufschieben.
- Der Umbau ist umkehrbar, der Verkauf nicht. Im Zweifel ist das ein Argument, in dieser Reihenfolge vorzugehen.

## Häufige Fragen

### Ab wann sollte man über einen Verkauf des Familienhauses nachdenken?

Sinnvollerweise bevor ein Ereignis die Entscheidung erzwingt. Wer aus einer stabilen Situation heraus verkauft, hat drei bis neun Monate Zeit, verhandelt aus einer starken Position und kann den Zeitpunkt steuerlich optimieren. Wer nach einem Sturz oder einer Diagnose unter Druck verkauft, nimmt in aller Regel den erstbesten Preis.

### Lohnt sich ein altersgerechter Umbau finanziell gegenüber einem Verkauf?

Häufig ja, wenn Lage und Grundriss stimmen. Ein hindernisfreies Bad und ein Treppenlift kosten zusammen oft weniger als die Handänderungs- und Umzugskosten eines Wechsels – und Sie behalten Ihr Umfeld. Gegen den Umbau spricht ein Haus, das für zwei Personen zu gross ist, weit ausserhalb liegt oder dessen Unterhalt Sie ohnehin überfordert.

### Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf?

Das hängt vom Kanton, vom Gewinn und von der Besitzesdauer ab. Kurze Haltedauern werden vielerorts mit Zuschlägen belegt, lange mit Rabatten belohnt – nach Jahrzehnten im selben Haus fällt die Steuer deshalb oft moderater aus, als viele befürchten. Verlangen Sie beim zuständigen Steueramt eine provisorische Berechnung, bevor Sie inserieren.

### Was ist eine Ersatzbeschaffung?

Kaufen Sie mit dem Erlös wieder ein selbstbewohntes Eigenheim in der Schweiz, kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden – sie entfällt nicht, sondern wird gestundet, bis Sie das neue Objekt verkaufen. Das gilt auch beim Wechsel in eine kleinere Eigentumswohnung, allerdings nur für den reinvestierten Teil. Die Fristen und Bedingungen sind kantonal geregelt.

### Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja, über ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie geben das Eigentum ab, erhalten den Erlös oder eine Rente und wohnen weiter. Der Kaufpreis fällt entsprechend tiefer aus, weil der Käufer das Objekt vorerst nicht nutzen kann. Beides gehört fachlich begleitet und sauber verurkundet.

### Wie lange dauert ein Hausverkauf in der Schweiz?

Von der Vorbereitung bis zur Handänderung meist drei bis neun Monate. Rechnen Sie zusätzlich Zeit für die Wohnungsauflösung ein – nach Jahrzehnten im selben Haus ist das oft der aufwendigere Teil und dauert seinerseits mehrere Monate.
