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Altersgerecht umbauen

Zu Hause bleiben – mit den richtigen Anpassungen

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Oft scheitert das nicht an der Wohnung insgesamt, sondern an wenigen Stellen: der Badewanne, einer Schwelle, der Treppe. Diese Stellen lassen sich meist mit überschaubarem Aufwand entschärfen – wenn man die Reihenfolge kennt.

In Kürze

  • Die wirksamsten Massnahmen sind selten die teuersten: Haltegriffe, bessere Beleuchtung und der Abbau von Schwellen kosten wenig und verhindern die häufigsten Stürze.
  • Der grösste Einzelposten ist meist das Bad. Eine bodenebene Dusche statt Badewanne liegt erfahrungsgemäss im Bereich von rund CHF 15 000 bis 30 000.
  • Ein Treppenlift kostet je nach Treppenform sehr unterschiedlich – gerade Treppen deutlich weniger als kurvige.
  • Beiträge gibt es aus mehreren Töpfen: AHV- und IV-Hilfsmittel, Ergänzungsleistungen, kantonale und kommunale Programme sowie Beratungsstellen wie Pro Senectute.
  • Wichtigste Regel: Gesuch stellen, bevor der Umbau beginnt. Rückwirkend wird in der Regel nichts bewilligt.

Womit fängt man am besten an?

Nicht mit dem Bad, sondern mit einer nüchternen Runde durch die Wohnung. Wo müssen Sie sich abstützen? Wo ist es abends zu dunkel? Wo stolpern Sie über eine Kante, einen Teppichrand, ein Kabel? Diese Punkte sind für wenig Geld zu beheben und verhindern genau die Stürze, die am häufigsten zu einem Spitalaufenthalt führen.

Erst danach lohnt der Blick auf die grossen Posten. Viele Beratungsstellen bieten dafür einen Wohnungscheck vor Ort an – oft kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.

Was kostet ein hindernisfreies Bad?

Der Ersatz einer Badewanne durch eine bodenebene Dusche ist der klassische Umbau und meist der teuerste Einzelposten. Er umfasst mehr als die Dusche selbst: Der Boden muss geöffnet, die Abdichtung erneuert und der Ablauf neu gesetzt werden, oft kommen Plättliarbeiten und eine neue Tür dazu.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf und einigen Tagen ohne nutzbares Bad. Holen Sie mindestens zwei Offerten ein und lassen Sie sich die Massketten schriftlich bestätigen – bei der Bewegungsfläche vor dem WC und der lichten Türbreite entscheidet sich, ob das Bad später auch mit Rollator oder Rollstuhl funktioniert.

Wer beteiligt sich an den Kosten?

Es gibt keinen einzelnen Topf, sondern mehrere, die sich teilweise ergänzen. Über die AHV und die IV werden bestimmte Hilfsmittel abgegolten – der Umfang unterscheidet sich, je nachdem ob Sie vor oder nach der Pensionierung anspruchsberechtigt wurden. Ergänzungsleistungen können Kosten übernehmen, die der Selbstständigkeit dienen. Dazu kommen kantonale und kommunale Programme, die stark variieren.

Beratungsstellen wie Pro Senectute oder die kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Bauen kennen die lokale Lage und helfen beim Antrag. Dieser Weg ist fast immer schneller als die eigene Recherche.

Was verlangt die Norm SIA 500?

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt, wie Wohnungen gebaut sein müssen, damit sie mit Rollator oder Rollstuhl nutzbar sind: Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellenhöhen, Bedienhöhen. Für einen privaten Umbau im Bestand ist sie nicht zwingend, aber sie ist der beste verfügbare Massstab.

Praktisch heisst das: Wenn Sie ohnehin umbauen, orientieren Sie sich an diesen Massen, auch wenn Sie sie heute noch nicht brauchen. Der Mehraufwand ist beim Umbau klein und später kaum nachholbar.

Und wenn ich zur Miete wohne?

Dann brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterschaft, und zwar schriftlich. Kleine, rückstandslos entfernbare Anpassungen sind meist unproblematisch. Bei baulichen Eingriffen ist die entscheidende Frage, ob beim Auszug ein Rückbau verlangt wird – halten Sie das ausdrücklich in der Vereinbarung fest.

Viele Genossenschaften und institutionelle Vermieter beteiligen sich an solchen Anpassungen, weil sie die Wohnung dauerhaft aufwerten und langjährige Mietverhältnisse sichern. Fragen ist hier fast immer sinnvoll.

Typische Massnahmen, Wirkung und Aufwand
MassnahmeAufwandWirkung
Haltegriffe bei WC und Duschegeringsehr hoch, verhindert die häufigsten Stürze
Bessere Beleuchtung, Nachtlichtgeringhoch, besonders auf dem Weg zum Bad
Schwellen abbauen, Teppichkanten sicherngeringhoch, beseitigt klassische Stolperstellen
Badewanne durch bodenebene Dusche ersetzenhochsehr hoch, meist der entscheidende Umbau
Türen verbreiternmittel bis hochentscheidend für Rollator und Rollstuhl
Treppenlifthoch, je nach Treppenform sehr unterschiedlichermöglicht das Wohnen über mehrere Geschosse

Der Aufwand hängt stark von Bausubstanz, Grundriss und Region ab. Holen Sie immer mindestens zwei Offerten ein.

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30. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Häufige Fragen

Was kostet ein hindernisfreies Bad in der Schweiz?

Der Ersatz einer Badewanne durch eine bodenebene Dusche liegt erfahrungsgemäss im Bereich von rund CHF 15 000 bis 30 000, je nach Bausubstanz, Grundriss und Ausbaustandard. Der grosse Kostentreiber ist nicht die Dusche, sondern das Öffnen des Bodens samt neuer Abdichtung. Holen Sie mindestens zwei Offerten ein.

Zahlt die AHV Hilfsmittel für den Umbau?

Teilweise. Über das Hilfsmittelverzeichnis werden bestimmte Anpassungen abgegolten. Der Umfang unterscheidet sich deutlich, je nachdem ob der Anspruch vor der Pensionierung über die IV entstanden ist oder erst danach über die AHV – die IV-Leistungen sind in der Regel weiter gefasst. Klären Sie den konkreten Anspruch vor dem Umbau bei Ihrer Ausgleichskasse.

Muss ich das Gesuch vor dem Umbau stellen?

Ja, das ist die wichtigste Regel überhaupt. Beiträge werden fast nie rückwirkend bewilligt. Reichen Sie das Gesuch mit Offerte ein und warten Sie den Entscheid ab, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer zuerst umbaut und dann fragt, zahlt in aller Regel alles selbst.

Kann ich den Umbau über die Hypothek finanzieren?

Oft ja. Eine Aufstockung der Hypothek ist möglich, solange Belehnung und Tragbarkeit stimmen – und genau das wird nach der Pensionierung zum Engpass. Klären Sie die Aufstockung deshalb möglichst vor der Pensionierung ab. Werterhaltende Massnahmen sind zudem in vielen Kantonen steuerlich abzugsfähig; die Regeln unterscheiden sich kantonal.

Brauche ich für einen Treppenlift eine Baubewilligung?

Im Inneren der eigenen Wohnung in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn der Lift in einem gemeinschaftlichen Treppenhaus montiert wird: Dann braucht es die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder der Vermieterschaft, und je nach Kanton und Gebäude kann eine Bewilligung nötig sein. Auch der Brandschutz im Fluchtweg ist zu beachten.

Lohnt sich der Umbau finanziell überhaupt?

Verglichen mit den Kosten eines Wechsels in betreutes Wohnen amortisiert sich ein Umbau häufig innert weniger Jahre – schon eine einzige vermiedene Sturzverletzung mit Spitalaufenthalt und Rehabilitation wiegt einen grossen Teil davon auf. Dazu kommt, dass eine hindernisfreie Wohnung beim späteren Verkauf oder bei der Vermietung an Wert gewinnt.