Was ändert sich bei der Pensionierung wirklich?
Die Bank prüft die Tragbarkeit nicht einmalig beim Kauf, sondern bei jeder Verlängerung der Hypothek neu. Solange Sie erwerbstätig sind, ist der Lohn die Rechnungsgrundlage. Danach zählt, was regelmässig und dauerhaft fliesst: die AHV-Rente, die Rente aus der Pensionskasse und – je nach Bank – ein kalkulatorischer Ertrag auf dem verbleibenden Vermögen.
Wer sich das Pensionskassenguthaben als Kapital auszahlen lässt, hat anschliessend eine kleinere laufende Rente. Das verbessert die Vermögenssituation, verschlechtert aber genau die Kennzahl, auf die die Bank schaut. Beides gegeneinander zu rechnen, bevor der Entscheid fällt, ist einer der wirksamsten Hebel überhaupt.
Wie rechnet die Bank die Tragbarkeit?
Die Formel bleibt dieselbe wie beim Kauf, nur die Einkommensseite schrumpft. Addiert werden der kalkulatorische Zins von rund 5 Prozent auf die Hypothek, rund 1 Prozent des Immobilienwerts für Unterhalt und Nebenkosten, und eine allfällige Amortisation. Diese Summe darf höchstens etwa einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen.
Der kalkulatorische Zins ist bewusst deutlich höher als der tatsächliche Hypothekarzins. Er ist ein Stresstest, kein Preis: Die Bank will wissen, ob Sie auch bei stark steigenden Zinsen noch zahlen könnten.
Was passiert mit der 2. Hypothek?
Die Hypothek wird gedanklich zweigeteilt. Die 1. Hypothek reicht bis zu zwei Dritteln des Belehnungswerts und muss nicht zurückbezahlt werden. Alles darüber ist die 2. Hypothek – und sie muss innert 15 Jahren, spätestens aber bis zur Pensionierung, amortisiert sein.
Das ist keine Formalie: Wer diese Amortisation vor sich herschiebt, steht mit 65 vor einer Rückzahlungspflicht und gleichzeitig vor einem tieferen Einkommen. Wer sie vorzieht, senkt die Belehnung und damit die Zinslast dauerhaft.
Was tun, wenn die Tragbarkeit nicht mehr reicht?
Es gibt mehr Wege als den Verkauf, und sie schliessen einander nicht aus. Belehnung senken durch eine Teilrückzahlung aus Vermögen oder Säule 3a. Kinder als Mitschuldner oder mit einem Darlehen einbinden. Ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung vermieten, sofern die Bank den Mietertrag anrechnet. Die Immobilie verkaufen und ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung im Grundbuch eintragen lassen. Oder den Wechsel in eine Mietwohnung planen, solange er freiwillig ist.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung sind fast alle diese Wege offen und steuerlich gestaltbar. Nach der Pensionierung schrumpft die Auswahl, und der Druck steigt.
Wann lohnt sich das Gespräch mit der Bank?
Früher als die meisten denken. Sinnvoll ist eine Tragbarkeitsrechnung auf den Pensionierungszeitpunkt, sobald die Pensionierung in etwa zehn Jahren ansteht – am besten zusammen mit einer Vorsorgeanalyse, die auch den Entscheid Kapital gegen Rente durchrechnet.
Verlangen Sie dabei ausdrücklich eine Rechnung mit dem künftigen Renteneinkommen, nicht mit dem heutigen Lohn. Nur diese Zahl sagt Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.